In regelmäßigen Abständen muss Ihr Fahrzeug gemäß StVZO fristgerecht in einer Hauptuntersuchung auf Verkehrssicherheit geprüft werden. Die Abnahme der Untersuchung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Prüforganisation bzw. einen zugelassenen Sachverständigen und muss durch eine Prüfbescheinigung und eine Prüfplakette nachgewiesen werden. In Ergäzung der Hauptuntersuchung muss eine Abgasuntersuchung erfolgen, die eine Einhaltung der Abgasgrenzwerte für Ihr Fahrzeug bestätigen muss. Diese Untersuchungen werden zweimal monatlich direkt in unserer Werkstatt durchgeführt.
Unser HU/AU-Service erfolgt einmal wöchentlich und erspart Ihnen nicht nur lange Wege zu den Standorten der Prüforganisationen, im Vorfeld führen wir auch einen Fahrzeug-Check durch und teilen Ihnen eventuelle Mängel mit, die zu einer Verweigerung der Abnahme führen können. In diesem Fall führen die Mängelbeseitigung nach Angebot gerne für Sie aus, damit Sie den Untersuchungstermin unbeschwert nachkommen können.
Prüfintervalle
Fahrzeugart | 1. Untersuchung nach der Erstzulassung |
Weitere Untersuchungsintervalle |
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PKW | 36 Monate | 24 Monate |
Taxis und Mietfahrzeuge | 12 Monate | 12 Monate |
Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg | 36 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 3,5 t | 24 Monate | 24 Monate |
Wohnwagen | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) | 12 Monate | 12 Monate |